Viele Kund:innen fragen sich: Gibt es aktuell Förderungen für Garten- oder Grünraumprojekte?
Ja – auch 2026 gibt es in Niederösterreich relevante Fördermöglichkeiten. Wichtig ist jedoch die richtige Unterscheidung zwischen Privatgärten und größeren Projekten für Wohnanlagen, Gewerbe oder Industrieflächen.
Hier finden Sie eine klare Übersicht über die derzeit gültigen Programme.

Förderungen für Privatkunden in Niederösterreich
„Natur im Garten“ – Förderung für naturnahe Gartengestaltung
Das Land Niederösterreich unterstützt mit der Initiative Natur im Garten ökologische und naturnahe Gartenprojekte.
Was wird gefördert?
Gefördert werden unter anderem:
- Naturnahe Garten- und Grünraumgestaltung
- Pflanzmaßnahmen mit heimischen, standortgerechten Pflanzen
- Anlage von ökologischen Strukturen (z. B. Blühflächen, Lebensräume für Nützlinge)
- Planungskosten im Zusammenhang mit nachhaltiger Gartengestaltung

Förderhöhe
- Basisförderung: ca. 25 % der anerkannten Kosten
- Mit Zuschlägen bis zu 40 % möglich
- Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen
Wichtige Voraussetzungen
- Verzicht auf chemisch-synthetische Pestizide
- Kein Einsatz von torfhaltigen Substraten
- Einhaltung ökologischer Kriterien
Diese Förderung eignet sich besonders für Kund:innen, die ihren Garten klimafit, nachhaltig und biodiversitätsfreundlich gestalten möchten.
Förderungen für Firmenkunden, Wohnanlagen & Industrieflächen
NÖ Landschaftsfonds – Förderung ökologischer Landschaftsgestaltung
Für größere Projekte gibt es den NÖ Landschaftsfonds, ein Förderinstrument des Landes Niederösterreich zur Erhaltung und Wiederherstellung einer ökologisch intakten Kulturlandschaft.
Was wird gefördert?
- Anlage und Wiederherstellung von Landschaftselementen (Hecken, Baumreihen, Obstbäume)
- Wildblumen- und Krautstreifen
- Ökologische Aufwertung von Freiflächen
- Schutzmaßnahmen, Pflanzmaterial und Arbeitsleistungen
- Planung und fachliche Konzepte

Für wen ist diese Förderung geeignet?
- Wohnanlagen und Bauträger
- Gewerbe- und Industriebetriebe
- Gemeinden
- Unternehmen mit größeren Grünflächen
- Landwirtschaftlich genutzte oder gewidmete Flächen
Wichtiger Hinweis
Diese Förderung richtet sich in der Regel an Projekte mit landschaftsökologischer Bedeutung. Reine Ziergärten oder kleine Privatflächen innerhalb von Wohnsiedlungen sind meist nicht förderfähig.
Auch hier gilt: Antragstellung vor Projektbeginn.
